Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“ genannt) gelten in der zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Kaufvertragsabschlüsse mit Unternehmern, wenn zuvor ein eindeutiger Hinweis auf die Einbeziehung der AGB erfolgt ist, selbst wenn sie vorher nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

b) Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehenden oder sie ergänzenden Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, außer ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

c) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 2. Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Bestellung von Ihnen stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Im Fachhandels-Onlineshop erfolgt der Vertragsschluss durch eine E-Mail, die als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Eine reine Bestellbestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern gibt nur die Daten Ihrer bei uns eingegangenen Bestellung wieder. Wir sind berechtigt, das in Ihrer Bestellung liegende Vertragsangebot von Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen und dadurch den Vertrag abzuschließen.

b) Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher keine Zusicherung dieser Eigenschaften.

c) Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Musterfreigabe) auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Kunden berechnet.

d) Im Rahmen einer Bestellung per E-Mail können Sie der von uns per Email verschickten Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung vor bzw. bei Vertragsschluss die Vertragsbestimmungen entnehmen und speichern. Die dazugehörigen AGB sind vor und bei Vertragsschluss unter dem Link unsere AGB abruf- und in wiedergabefähiger Form speicherbar. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von uns nicht gesondert gespeichert und ist somit nach Vertragsschluss für Sie bei uns nicht mehr zugänglich bzw. abrufbar.

e) Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Maiback GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

f) Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und/oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung die Materialkosten oder die Löhne, so sind wir ebenfalls berechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, falls die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises beträgt. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen an Material- und Lohnkosten sind vom Kunden zu erstatten.

g) Erfüllungsort ist für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche grundsätzlich der Geschäftssitz der Maiback GmbH in Allendorf/Lumda, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

h) Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.

3. Liefer- und Zahlungsbedingungen

a) Die Preisangaben bei den Angeboten sind, sofern dieses nicht anderes vereinbart wurde, ohne die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem im konkreten Angebot gemachten Angaben und ist zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen.

b) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden auch bei „Freisendungen“; die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über.

c) Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen wurde, nach Wahl der Maiback GmbH.

d) Die Maiback GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dem Kunden dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen. Die Rechte aus §320 BGB werden davon nicht berührt.

e) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht.

f) Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in 5.g) genannten Grenzen hinaus- gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

g) Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu klären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

h) Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Kunde für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

i) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – beim Versendungskauf – geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur über.

j) Erst-Bestellungen werden nur gegen Vorauskasse ausgeliefert.

k) Treten objektiv gesehen wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Maiback GmbH berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunde eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach ihrer Wahl zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Maiback GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

l) Sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, das Insolvenzverfahren beantragt worden ist, so ist die Maiback GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen. Außerdem ist die Maiback GmbH in diesem Fall berechtigt, bzgl. sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

n) Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene, von der Maiback GmbH anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

o) Evtl. Fehler in den Rechnungen der Maiback GmbH müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Die MAIBACK GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Maiback GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Maiback GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Maiback GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

c) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

d) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

5. Gewährleistung

a) Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Werktagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat. Die Verjährungsfristen im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 445 a, 445 b BGB sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben davon unberührt und uneingeschränkt bestehen.

c) Die bei den Sonderposten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Kunden bekannten Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

d) Die Präsentation der Ware beinhaltet keine Eigenschaftszusicherung, sondern ist lediglich als Leistungsbeschreibung zu verstehen.

e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Kunden zu akzeptieren. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

f) Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Kunden uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung). Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.

g) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

h) Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 6. Weitergehende oder andere als die unter 5. geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

i) Beanstandet der Kunde die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, nimmt uns der Kunde das Recht auf Überprüfung der beanstandeten Ware und macht so die Beanstandung gegenstandslos.

6. Haftungsbeschränkung

a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

b) Die Begrenzung nach 6.a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

c) Soweit die Schadensersatzhaftung der Maiback GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Maiback GmbH.

d) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Somit erfolgt bei diesen Schäden für die zwingend gehaftet wird auch keine Verkürzung der Verjährungsfrist.

e) Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, bis zu einem Betrag von Euro 3.000.000,- je Schadensfall begrenzt, sofern diese Deckungssumme in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisikos steht und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist von den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7. Annahmeverzug des Kunden

a) Kommt der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die nicht abgeholte Ware auf Rechnung des Kunden entweder selbst auf Lager zu nehmen und ein Lagergeld gem. Ziff. 3 i) zu verlangen oder bei einem Spediteur auszulagern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

b) Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

 8. Korrekturen

a) Korrigierte Muster sind vom Kunden auf Fehler zu prüfen und uns produktionsreif erklärt zurückzugeben. Die Maiback GmbH haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

b) Werden nach dem korrigierten Muster umfangreiche Änderungen oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber des eingereichten Musters vom Kunden verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Wird die Übersendung eines korrigierten Musters nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Fehler auf grobes Verschulden. Die Musterfertigung wird auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.

c) Für erhebliche Abweichung der Beschaffenheit des von uns im Auftrage des Kunden beschafften Materials haften wir lediglich bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtreten.

d) Für Veränderlichkeit und Abweichung des Materials sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.

9. Kennzeichnungs-/Verwendungsrecht

Die Maiback GmbH behält sich das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von ihr gelieferten Artikel ihren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.

10. Keine Haftung für „Links“

Hiermit distanziert sich die Maiback GmbH ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken und macht sich diese unter keinen Umständen zu eigen. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche der Maiback GmbH bekannt werden, haben die sofortige Löschung der entsprechenden Links, Grafiken, Einträgen oder Ähnlichem zur Folge.

11. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort ist für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche grundsätzlich der Geschäftssitz der Maiback GmbH in Allendorf/Lumda, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

b) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Maiback GmbH in Allendorf/Lumda. Dies gilt ebenfalls, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Bei Vertragspartnern mit Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb von Deutschland kann die Maiback GmbH wahlweise Klage auch am Wohn- oder Geschäftssitz des Vertragspartners erheben.

 

Zahlungs- und Lieferbedingungen

Mit dem Erscheinen dieses Gesamtkataloges für den Fachhandel verlieren alle früheren Preislisten und Angebote ihre Gültigkeit!
Die verzeichneten Preise sind Nettopreise in €. Die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet! (Nur Inland)

Inland

Mustersendungen:

Muster werden von uns immer nach der geltenden Preisliste und zum Einzelpreis berechnet, zzgl. Versand- und Verpackungskosten.

Erstbestellung:

Der Mindestbestellwert bei Erstbestellungen muss 320,– € Nettowarenwert betragen. Die Lieferung hierfür erfolgt nur gegen Vorauskasse (3 % Skonto) und Proforma-Rechnung. Sollte uns innerhalb von 10 Arbeitstagen kein Zahlungsavis hierfür vorliegen, wird die Bestellung automatisch gelöscht.
Aus organisatorischen Gründen können aktuell erteilte Bestellungen nachträglich nicht mehr verändert bzw. ergänzt werden.

Zahlungsbedingungen:

Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung 3% Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto, 4% Skonto durch Bankeinzug im Lastschriftverfahren.
Alle Bankgebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers!

Verpackungseinheiten:

Bestellungen sind nur in den angegebenen Verpackungseinheiten möglich. Geringere Bestellmengen sind nicht möglich, Ihre Bestellung wird automatisch auf die nächst höhere Verpackungseinheit erhöht. Hierfür erhalten Sie eine Bestellbestätigung.

Preisauszeichnung:

Eine Einzelpreisauszeichnung berechnen wir nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste.

Sonderanfertigungen:

Grundsätzlich ab Werk und nur gegen 100 % Vorauskasse.

Warenrücklieferungen:

Bitte wenden Sie sich an info@maiback.de.

 

  Export
  IT, AT, CH

  Lieferbedingungen                

  Mindestbestellwert 
  Erstbestellung
  Frachtfreigrenze  
  DAP "Zielort"
  INCOTERMS
  2010
  Frachtkosten in % 
  vom Warenwert
  bei Bestellung
  < Frachtfreigrenze 
  Zollerklärung 
  Export
  Bankgebühren 
   Italien  550,- €  550,- €  10
   Östserreich  290,- €  290,- €  10
   Schweiz  550,- €  550,- €  10  26,- €

 

  Weitere Länder  

  Lieferbedingungen  

  Mindestbestellwert  
  Erstbestellung
  Paketpreis               Palettenpreis              Zollerklärung 
  Export
  Bankgebühren 
   Belgien  550,- €  12,90 €    85,- € − 140,- €  −  −
   Bulgarien  850,- €  42,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Bosnien und Herzegowina   850,- €  42,90 €  310,- € − 425,- €  −  −
   Dänemark  550,- €  16,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Estland  750,- €  30,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Finnland  750,- €  30,90 €  250,- € − 350,- €  −  −
   Frankreich  550,- €  17,00 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Griechenland  850,- €  42,90 €  250,- € − 350,- €  −  −
   Großbritannien  550,- €  17,00 €  auf Anfrage  26,- €  −
   Irland  750,- €  25,90 €  auf Anfrage  26,- €  −
   Island  850,- €  42,90 €  auf Anfrage  −  −
   Kroation  850,- €  30,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Lettland  750,- €  30,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Litauen  750,- €  30,90 €  115,- € − 235,- €  −  −
   Luxemburg  550,- €  12,90 €    85,- € − 140,- €  −  −
   Niederlande  550,- €  12,90 €    85,- € − 140,- €  −  −
   Norwegen  850,- €  30,90 €  250,- € − 350,- €  26,- €  −
   Polen  550,- €  25,30 €  115,- € − 235,- €  −  −
   Portugal  750,- €  25,60 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Rumänien  850,- €  42,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Schweden  750,- €  29,90 €  310,- € − 425,- €  −  −
   Serbien  850,- €  42,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Slowakei  550,- €  25,90 €  115,- € − 235,- €  −  −
   Slowenien  550,- € 25,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Spanien  750,- €  25,90 €  180,- € − 280,- €  −  −
   Tschechische Republik  550,- €  16,90 €  115,- € − 235,- €  −  −
  Ungarn  550,- €  25,90 €  115,- € − 235,- €  −  −
  Andere Länder
  außerhalb der EU und EFTA 
 1700,- €  auf Anfrage  auf Anfrage  60,- €  40,- €